Allgemeine Geschäftsbedingungen der Waagen-Mütze e.K.
1. Allgemein
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Bedingungen. Abreden, die unsere Bedingungen ändern oder ergänzen, Nebenabreden sowie Bedingungen des Bestellers sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkäufe behalten wir uns vor. Die den Angeboten zugehörigen Unterlagen dienen lediglich zur Orientierung und können in technischen Daten und Abmessungen abweichen.
3. Bestellungen und Auftragsbestätigungen
Bestellungen sind für den Besteller bindend. Die Bestellung gilt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere tatsächlich erbrachte Leistung. Bei Sonderbauten ist der Besteller, sobald die Fertigung aufgenommen worden ist, zur Abnahme verpflichtet. Änderungswünsche sind dann nur in Absprache mit uns und falls möglich, durchführbar. Ein Umtausch oder die Rücknahme von Sonderbauten ist ausgeschlossen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise gemäß unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Unvorhergesehene Preisänderungen, Kosten und Gebühren (z.B. Eichgebühren) berechtigen uns zur Preisanpassung. Rechnungen werden grundsätzlich am Tag der Rechnungsstellung fällig. Dienstleistungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Warenlieferungen sind innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2 % Skonto, alternativ innerhalb 30 Tagen ohne Abzug fällig. Anderslautende Zahlungsbedingungenen werden in der Auftragsbestätigung definiert.
5. Lieferzeiten
Die angegebenen Lieferzeiten sind ungefähr und freibleibend und beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die angegebene Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig das Werk verlässt oder zur Abholung bereit steht. Die Abholbereitschaft ist dem Besteller durch uns schriftlich mitzuteilen. Teillieferungen sind zulässig. Bei Betriebsstörungen bei uns oder bei unseren Lieferanten, höhere Gewalt, Transportverzögerungen etc. verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
6. Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, sobald die Ware das Werk verlässt. Nimmt der Besteller nicht sofort bei Versandbereitschaft die Ware ab, lagern wir die Ware auf sein Risiko ein. Die Lagerung befreit den Besteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, die zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft eintritt.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der bestellten Ware vor, bis sämtliche Forderungen von uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind. Die Ware darf durch Wiederverkäufer erst weiterveräußert werden, wenn sämtliche Forderungen von uns gegen den Wiederverkäufer aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind. Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sind wir berechtigt, die Ware in Besitz zu nehmen und die dadurch entstehenden Kosten dem Besteller in Rechnung zu stellen.
8. Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Besteller hat Beanstandungen der Ware und/oder der Rechnung uns unverzüglich schriftlich zu melden. Offensichtliche und verborgene Mängel an der Ware sind uns unverzüglich, spätestens nach 7 Tagen zu rügen (Untersuchungs- und Rügepflicht).
9. Gewährleistung
Innerhalb der Garantiezeit von 24 Monaten hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung, wenn die Ware nachweislich mangelhaft ist. Der Besteller hat uns den Schaden unverzüglich schriftlich zu melden. Wir haben den Schaden ohne Berechnung zu beheben durch Reparatur oder Ersatz. Die Kostenübernahme kann erst nach einwandfreier Feststellung der Gewährleistungspflicht durch präzise Untersuchung in unserem Werk erfolgen. Zu diesem Zweck ist uns die beanstandete Ware kostenfrei in unser Werk einzusenden. Die zum Zwecke geschuldeter Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen des Bestellers (z.B. Transportkosten) werden von uns nachträglich ersetzt.
Bei Liefergegenständen, die nach unserem Ermessen beim Besteller repariert werden, veranlassen wir die schnellstmögliche Monteurentsendung. Auch in diesem Falle kann die Frage der Kostenübernahme erst nach genauer Untersuchung in unserem Werk geklärt werden. Für Auslandslieferungen übernehmen wir die Kosten frei deutsche Grenze, unverzollt. Die Gewährleistung gilt nur für den Besteller und kann an Dritte nicht übertragen werden. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns nachgekommen ist.
Die Gewährleistung ist ausgenommen für alle Bestandteile, die als Verschleißteile klassifiziert sind, wie: Druckköpfe, Batterien, Akkus, Räder, elektrische Motoren. Für diese Verschleißteile beträgt die Gewährleistungsdauer 3 Monate.
Die Gewährleistung greift nicht, wenn die Schäden auf unsachgemäße Verwendung, auf Eingriffe von nicht autorisiertem Personal oder auf Anschlüsse an andere Geräte zurückzuführen sind. Die Garantie auf Wägezellen schließt Schäden durch Stöße, Überlastung und Überspannung aus.
Das Recht auf Wandlung und Minderung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Es sei denn, auch die nachgelieferte Ware wäre mehrfach mit dem gleichen Mangel behaftet oder die Nachbesserung wäre mehrfach fehlgeschlagen.
Bei Lieferungen von Einzelkomponenten haften wir nicht für die Funktionsfähigkeit der Gesamtanlage.
10. Schadensersatzansprüche
Sonstige Schadensersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, stehen dem Besteller nicht zu, es sei denn, dass der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von uns beruht. Wir haften nicht für Mängelfolgeschäden, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
11. Gültigkeitsklausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Bedingungen ungültig, so bleiben die übrigen Vereinbarungen wirksam. Die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen sollen durch Regelungen ersetzt werden, die wirtschaftlich und rechtlich den unwirksamen möglichst nahekommen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragspartnern ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand Solingen. Anzuwendendes Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei ausländischen Vertragspartnern sind wir berechtigt, auch an deren Gerichtsstand zu klagen und/oder deren Heimatrecht als anzuwendendes Recht zu wählen.
Stand: Juli 2024